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1. JUNI 2000 IST
ERSTER ZAHLTAG
Das erste Belastungpaket der FPOVP-Koalition
Stromsteuer Tabaksteuer
Versicherungssteuer Gebührenerhöhungen Wohnbauforderung
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
Kunstforderung Getränkesteuer-Ersatzpaket
Tariferhöhungen bei Verkehrsverbunden Postzeitungsversand Zivildienst
Stromsteuer:
Die Elektrizitatsabgabe wird um 10,6 Groschen/kWh zuzuglich 20 Prozent Umsatzsteuer erhoht. Die damit verbundene zusatzliche Belastung der
Stromkunden liegt bei mehr als
3 Milliarden Schilling. Da fur die Wirtschaft die Energieabgaben mit
0,35 Prozent des Nettoproduktionswertes gedeckelt sind, trifft diese
Steuererhohung uberwiegend die privaten Haushalte. Durch die Deckelung
der Energieabgabe werden die osterreichischen Unternehmer gleichzeitig
jahrlich mit zirka 2 Milliarden Schilling subventioniert. Das geplante
Steuermehraufkommen von 3 Milliarden Schilling konnte durch eine
Abschaffung der Deckelung bereits zu zwei Drittel erzielt werden. Die
Erhohung der Elektrizitatsabgabe zielt offensichtlich - wie auch alle
anderen Steuer- und Gebuhrenerhohungen - bewusst auf eine
uberproportionale Belastung der unteren Einkommensschichten ab.
Die Erhohung der Elektrizitatsabgabe ist auch deshalb abzulehnen, weil
keinerlei okologische Differenzierungen (etwa nach Sparverhalten bzw.
zur Abdeckung des Basisstromverbrauchs pro Kopf) vorgenommen werden und
keine Forderung von umweltgerechter, erneuerbarer Energie vorgesehen ist.
Tabaksteuer:
Die Erhohung der Tabaksteuer wird die osterreichischen Verbraucher
jahrlich mit rund 1,2 Milliarden Schilling belasten. Die Steuererhohung
wird zu einer Erhohung der Zigarettenpreise um durchschnittlich 6
Prozent fuhren. Auch diese Maßnahme wirkt regressiv, sie belastet untere und
mittlere Einkommensgruppen uberproportional. Ferner ist keine
Zweckwidmung fur die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen.
Versicherungssteuer:
Der Steuersatz fur die einjahrige Bezahlung der motorbezogenen
Versicherungssteuer wird um 51 Prozent erhoht. Diese "Anpassung" wird
die osterreichischen Autofahrer jahrlich mit 5,2 Milliarden Schilling
belasten. Fur ein Mittelklasseauto bedeutet diese Erhohung der
motorbezogenen Versicherungssteuer eine Erhohung der Versicherungspramie
von jahrlich 300 Schilling. Diese Ma?nahme widerspricht dem
Verursacherprinzip, da ausschlie?lich PKWs und Kombis, nicht aber LKWs
belastet werden. Damit wird die Quersub-ventionierung des LKW weiter erhoht. Belastet werden uberwiegend Arbeitnehmerhaushalte. Aus
okologischer Sicht ist die Erhohung einer fahrleistungsunabhangigen
Steuer eine unsinnige Ma?nahme, da lediglich die Fixkosten des PKW erhoht
werden.
Gebuhrenerhohungen:
Durch die Anderung des Gebuhrengesetzes werden die Gebuhren fur die
Ausstellung von Reisepassen und Fuhrerscheinen sowie aller damit in
Zusammenhang stehenden Dokumente bzw. Anderungen von Dokumenten
drastisch erhoht. Die Gebuhr fur die Ausstellung eines Reisepasses wird von 490
S
auf 950 S angehoben. Die Gebuhr fur die Ausstellung eines Fuhrerscheines
soll von derzeit 660 S auf 760 S angehoben werden. Die Schatzung des
Mehraufkommens von 100 Millionen Schilling im Jahr 2000 und 270
Millionen Schilling in den Folgejahren ist viel zu niedrig angesetzt. Diese
Gebuhrenerhohungen werden die osterreichische Bevolkerung jahrlich mit
bis zu einer Milliarde Schilling zusatzlich belasten.
Daruber hinaus wurden von der Regierung bereits weitere Gebuhrenerhohungen
angekundigt, die einen Mehrerlos von 4 Milliarden Schilling ab 2001
bringen sollen. Durch diese Gebuhrenerhohungen werden ebenfalls gezielt
untere und mittlere Einkommensgruppen belastet.
Wohnbauforderung:
Der Wegfall der Gerichtsgebuhrenbefreiung fur Bausparkassendarlehen
bedeutet, dass jeder, der mit Hilfe von Bauspardarlehen eine Wohnung
oder ein Haus finanziert, in Zukunft mit der Eintragungsgebuhr von 1,2
Prozent der Darlehenssumme fur die Eintragung des Darlehens ins Grundbuch
belastet wird. Diese Maßnahme bedeutet eine Belastung von 100 bis 150 Millionen
Schilling jahrlich fur Menschen, die sich Wohnraum schaffen.
Wohnungsgemeinnutzigkeitsgesetz:
Durch diese Novelle werden bestehende Gerichtsgebuhrenbefreiungen (z.B.
Eintragung in Grundbuchs- und Registersachen, Eintragungen zum Erwerb
des Eigentumsrechts an einer Liegenschaft) von gemeinnutzigen
Bauvereinigungen abgeschafft.
Um Grundkostenbelastungen fur Mieter bei geforderten
Genossenschaftswohnungen nicht zu verteuern, mussten dafur bisher von
den Genossenschaften keine Grundbuchseintragungs-gebuhren bezahlt werden. In
Zukunft mussen Genossenschaften dafur 1 Prozent des Kaufpreises
bezahlen. Dies verteuert die neu errichteten Genossenschaftswohnungen fur Mieter
und Eigentumer. Insgesamt werden dadurch neue Mieter und Eigentumer von
Genossenschaftswohnungen in Zukunft mit 50 Millionen Schilling jahrlich
belastet.
Kunstforderung:
Der Kunstforderungsbeitrag wird von bisher 4,60 S auf 6,60 S monatlich
ab dem 1. Juni 2000 erhoht. Das erwartete Mehraufkommen betragt fur das
Jahr 2000 35 Millionen Schilling, in den Folgejahren 60 Millionen Schilling.
Das Budgetbegleitgesetz enthalt keinerlei inhaltliche Aussagen, in
welcher Form diese Mehreinnahmen verwendet werden sollen. Die
sozialdemokratische Parlamentsfraktion fordert in diesem Zusammenhang, dass die
zusatzlichen Mittel fur die geplante Kunstlersozialversicherung und zur
Verbesserung
der sozialen Lage der Kunstler verwendet werden.
Getrankesteuer - Ersatzpaket
Um den Entfall der Getrankesteuer zu kompensieren werden die
KosumentInnen ordentlich zur Kasse gebeten. So wird
* die Umsatzsteuersatz beim auf Speisen mit 1. Juni 2000 auf 14 % erhoht.
* die Besteuerung der Lieferung von Wein d. Weinbauern ab 1. Juni 2000
auf 14% erhoht.
* die Lieferung von Kaffee und Tee in fester Form ab 1. Juni 2000 mit dem
Normalsteuersatz von 20% besteuert. Das sind rund 4 Schilling mehr pro
Halb-Kilo-Packung Kaffee.
* die Biersteuer von 2,40 Schilling auf 3,44 Schilling je Liter Bier
erhoht.
* die Alkoholsteuer von 100 Schilling auf 138 Schilling je Liter
Reinalkohol erhoht.
* die Zwischenerzeugnissteuer (Schaumweinsteuergesetz) fur Schaumweine
von 10 Schilling auf 20 Schilling erhoht.
Tariferhohungen bei den
Verkehrsverbunden
Die Bundesbeitrage fur die Verkehrsverbunde werden um insgesamt 315
Millionen Schilling gegenuber dem Nahverkehrsfinanzierungsgesetz gekurzt. Dies fuhrt im Nahverkehr und fur Pendler zu drastischen Verteuerungen.
Postzeitungsversand
Bezuglich des Postzeitungsversands ergibt sich eine vollig undurchsichtige
Situation. Wahrend die Koalition und Bundesminister Schmid behauptet, es
gabe hier keinerlei Kurzungen im heurigen Jahr, bietet sich im Budget
keine ausreichende Dotierung. Das Gleiche gilt fur Telefonbefreiungen.
Offensichtlich sind hier Umschichtungen geplant, die zu weiteren
Leistungseinschrankungen fur die Burger in anderen Bereichen fuhren
werden.
Zivildienst:
Ab 1. Juni 2000 steht dem osterreichischen Zivildienstsystem eine
grundlegende Anderung bevor. Die Zuweisung von Zivildienstleistungen an
die Tragerorganisationen wird reduziert. Wurden im Jahr 1999 noch 7.348
Zivildiener an die Tragerorganisationen zugewiesen, so werden es im Jahr
2000 um zumindest 1.500 Zivildiener weniger sein. Da die durch die
Zivildiener erbrachten Leistungen unverzichtbar sind, werden die
Einsparungen nun auf diese Weise auf die caritativen und sozialen
Organisationen abgewalzt. Insbesondere in den Bereichen
Krankenanstalten, Altersheime, Fluchtlingshilfe, die Betreuung von
Drogenabhangigen und beim Gedenkdienst wird es zu drastischen Reduzierungen
kommen. Gleichzeitig wachst die Warteschlange der Zivildienstpflichtigen.
Demnachst werden uber 17.000 junge Osterreicher auf der Warteliste stehen.
Mit der unsozialen Neuregelung bei der Verpflegung wird die
Verpflegungsvergutung ersatzlos gestrichen und es entfallt die
Verpflichtung der Tragerorganisationen, die Verpflegung der Zivildiener
sicherzustellen. Der Zivildiener hat bis jetzt eine Grundvergutung von
2.358,- oS/Monat sowie eine monatliche Verpflegsvergutung von 4.727,- oS
in Form von Essensbons erhalten. Mit der Neuregelung wird die
Verpflegsvergutung ersatzlos gestrichen, dafur wird die Grundvergutung
auf 3.648,- oS/Monat erhoht. Dieser Betrag ergibt sich aus der bisherigen
Grundvergutung von 2.358,- oS und einen Tagessatz von 43,- oS. Damit
stehen dem Zivildiener statt bisher 155,- oS/Tag nur mehr 43,- oS/Tag
zur Vefugung.
Von der Kurzung wird der Gedenkdienst an auslandischen Gedenkstatten
ebenfalls massiv betroffen sein. Die Streichungen beim Zivildienst
reduzieren die Bemessungsgrundlage fur die Forderung der Auslandsdiener in
einem solchen Ausmaß, daß die Einsatze nicht mehr finanzierbar sein
werden. Zivildienstpflichtige leisten den Auslandsdienst bereits jetzt
ohne jeden Verdienst, denn die gewahrten Subventionen decken gerade die
notwendigen Reise- und Aufenthaltskosten. Die Einsparungen im Inland
wirken sich analog auf die Finanzierung zukunftiger Gedenkdienstleistender
aus. Angesichts der langeren Dienstzeit von 2 Monaten und dem erhohten
Aufwand, die ein Dienst im Ausland verursacht, wird damit ein
international renommiertes Projekt ausgehungert
Stromsteuer Tabaksteuer
Versicherungssteuer Gebührenerhöhungen Wohnbauförderung
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz
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