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1. JUNI 2000 IST ERSTER ZAHLTAG
Das erste Belastungpaket der FPOVP-Koalition

Stromsteuer Tabaksteuer Versicherungssteuer Gebührenerhöhungen Wohnbauforderung
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz Kunstforderung Getränkesteuer-Ersatzpaket 
Tariferhöhungen bei Verkehrsverbunden
 Postzeitungsversand Zivildienst


Stromsteuer:
Die Elektrizitatsabgabe wird um 10,6 Groschen/kWh zuzuglich 20 Prozent Umsatzsteuer erhoht. Die damit verbundene zusatzliche Belastung der Stromkunden liegt bei mehr als 3 Milliarden Schilling. Da fur die Wirtschaft die Energieabgaben mit 0,35 Prozent des Nettoproduktionswertes gedeckelt sind, trifft diese Steuererhohung uberwiegend die privaten Haushalte. Durch die Deckelung der Energieabgabe werden die osterreichischen Unternehmer gleichzeitig jahrlich mit zirka 2 Milliarden Schilling subventioniert. Das geplante Steuermehraufkommen von 3 Milliarden Schilling konnte durch eine Abschaffung der Deckelung bereits zu zwei Drittel erzielt werden. Die Erhohung der Elektrizitatsabgabe zielt offensichtlich - wie auch alle anderen Steuer- und Gebuhrenerhohungen - bewusst auf eine uberproportionale Belastung der unteren Einkommensschichten ab.

Die Erhohung der Elektrizitatsabgabe ist auch deshalb abzulehnen, weil keinerlei okologische Differenzierungen (etwa nach Sparverhalten bzw. zur Abdeckung des Basisstromverbrauchs pro Kopf) vorgenommen werden und keine Forderung von umweltgerechter, erneuerbarer Energie vorgesehen ist.

Tabaksteuer:
Die Erhohung der Tabaksteuer wird die osterreichischen Verbraucher jahrlich mit rund 1,2 Milliarden Schilling belasten. Die Steuererhohung wird zu einer Erhohung der Zigarettenpreise um durchschnittlich 6 Prozent fuhren. Auch diese Maßnahme wirkt regressiv, sie belastet untere und
mittlere Einkommensgruppen uberproportional. Ferner ist keine Zweckwidmung fur die gesetzliche Krankenversicherung vorgesehen.

Versicherungssteuer:
Der Steuersatz fur die einjahrige Bezahlung der motorbezogenen Versicherungssteuer wird um 51 Prozent erhoht. Diese "Anpassung" wird die osterreichischen Autofahrer jahrlich mit 5,2 Milliarden Schilling belasten. Fur ein Mittelklasseauto bedeutet diese Erhohung der motorbezogenen Versicherungssteuer eine Erhohung der Versicherungspramie von jahrlich 300 Schilling. Diese Ma?nahme widerspricht dem Verursacherprinzip, da ausschlie?lich PKWs und Kombis, nicht aber LKWs belastet werden. Damit wird die Quersub-ventionierung des LKW weiter erhoht. Belastet werden uberwiegend Arbeitnehmerhaushalte. Aus okologischer Sicht ist die Erhohung einer fahrleistungsunabhangigen Steuer eine unsinnige Ma?nahme, da lediglich die Fixkosten des PKW erhoht werden.

Gebuhrenerhohungen:
Durch die Anderung des Gebuhrengesetzes werden die Gebuhren fur die Ausstellung von Reisepassen und Fuhrerscheinen sowie aller damit in Zusammenhang stehenden Dokumente bzw. Anderungen von Dokumenten drastisch erhoht. Die Gebuhr fur die Ausstellung eines Reisepasses wird von 490 S auf 950 S angehoben. Die Gebuhr fur die Ausstellung eines Fuhrerscheines
soll von derzeit 660 S auf 760 S angehoben werden. Die Schatzung des Mehraufkommens von 100 Millionen Schilling im Jahr 2000 und 270 Millionen Schilling in den Folgejahren ist viel zu niedrig angesetzt. Diese Gebuhrenerhohungen werden die osterreichische Bevolkerung jahrlich mit
bis zu einer Milliarde Schilling zusatzlich belasten.

Daruber hinaus wurden von der Regierung bereits weitere Gebuhrenerhohungen angekundigt, die einen Mehrerlos von 4 Milliarden Schilling ab 2001 bringen sollen. Durch diese Gebuhrenerhohungen werden ebenfalls gezielt untere und mittlere Einkommensgruppen belastet.

Wohnbauforderung:
Der Wegfall der Gerichtsgebuhrenbefreiung fur Bausparkassendarlehen bedeutet, dass jeder, der mit Hilfe von Bauspardarlehen eine Wohnung oder ein Haus finanziert, in Zukunft mit der Eintragungsgebuhr von 1,2 Prozent der Darlehenssumme fur die Eintragung des Darlehens ins Grundbuch belastet wird. Diese Maßnahme bedeutet eine Belastung von 100 bis 150 Millionen
Schilling jahrlich fur Menschen, die sich Wohnraum schaffen.

Wohnungsgemeinnutzigkeitsgesetz:
Durch diese Novelle werden bestehende Gerichtsgebuhrenbefreiungen (z.B. Eintragung in Grundbuchs- und Registersachen, Eintragungen zum Erwerb des Eigentumsrechts an einer Liegenschaft) von gemeinnutzigen Bauvereinigungen abgeschafft.

Um Grundkostenbelastungen fur Mieter bei geforderten Genossenschaftswohnungen nicht zu verteuern, mussten dafur bisher von den Genossenschaften keine Grundbuchseintragungs-gebuhren bezahlt werden. In Zukunft mussen Genossenschaften dafur 1 Prozent des Kaufpreises bezahlen. Dies verteuert die neu errichteten Genossenschaftswohnungen fur Mieter und Eigentumer. Insgesamt werden dadurch neue Mieter und Eigentumer von Genossenschaftswohnungen in Zukunft mit 50 Millionen Schilling jahrlich belastet.

Kunstforderung:
Der Kunstforderungsbeitrag wird von bisher 4,60 S auf 6,60 S monatlich ab dem 1. Juni 2000 erhoht. Das erwartete Mehraufkommen betragt fur das Jahr 2000 35 Millionen Schilling, in den Folgejahren 60 Millionen Schilling. Das Budgetbegleitgesetz enthalt keinerlei inhaltliche Aussagen, in welcher Form diese Mehreinnahmen verwendet werden sollen. Die sozialdemokratische Parlamentsfraktion fordert in diesem Zusammenhang, dass die zusatzlichen Mittel fur die geplante Kunstlersozialversicherung und zur Verbesserung der sozialen Lage der Kunstler verwendet werden.

Getrankesteuer - Ersatzpaket
Um den Entfall der Getrankesteuer zu kompensieren werden die KosumentInnen ordentlich zur Kasse gebeten. So wird
* die Umsatzsteuersatz beim auf Speisen mit 1. Juni 2000 auf 14 % erhoht.
* die Besteuerung der Lieferung von Wein d. Weinbauern ab 1. Juni 2000 auf 14% erhoht.
* die Lieferung von Kaffee und Tee in fester Form ab 1. Juni 2000 mit dem Normalsteuersatz von 20% besteuert. Das sind rund 4 Schilling mehr pro Halb-Kilo-Packung Kaffee.
* die Biersteuer von 2,40 Schilling auf 3,44 Schilling je Liter Bier erhoht.
* die Alkoholsteuer von 100 Schilling auf 138 Schilling je Liter Reinalkohol erhoht.
* die Zwischenerzeugnissteuer (Schaumweinsteuergesetz) fur Schaumweine von 10 Schilling auf 20 Schilling erhoht.

Tariferhohungen bei den Verkehrsverbunden
Die Bundesbeitrage fur die Verkehrsverbunde werden um insgesamt 315 Millionen Schilling gegenuber dem Nahverkehrsfinanzierungsgesetz gekurzt. Dies fuhrt im Nahverkehr und fur Pendler zu drastischen Verteuerungen.

Postzeitungsversand
Bezuglich des Postzeitungsversands ergibt sich eine vollig undurchsichtige Situation. Wahrend die Koalition und Bundesminister Schmid behauptet, es gabe hier keinerlei Kurzungen im heurigen Jahr, bietet sich im Budget keine ausreichende Dotierung. Das Gleiche gilt fur Telefonbefreiungen.
Offensichtlich sind hier Umschichtungen geplant, die zu weiteren Leistungseinschrankungen fur die Burger in anderen Bereichen fuhren werden.

Zivildienst:
Ab 1. Juni 2000 steht dem osterreichischen Zivildienstsystem eine grundlegende Anderung bevor. Die Zuweisung von Zivildienstleistungen an die Tragerorganisationen wird reduziert. Wurden im Jahr 1999 noch 7.348 Zivildiener an die Tragerorganisationen zugewiesen, so werden es im Jahr 2000 um zumindest 1.500 Zivildiener weniger sein. Da die durch die Zivildiener erbrachten Leistungen unverzichtbar sind, werden die Einsparungen nun auf diese Weise auf die caritativen und sozialen
Organisationen abgewalzt. Insbesondere in den Bereichen Krankenanstalten, Altersheime, Fluchtlingshilfe, die Betreuung von Drogenabhangigen und beim Gedenkdienst wird es zu drastischen Reduzierungen kommen. Gleichzeitig wachst die Warteschlange der Zivildienstpflichtigen. Demnachst werden uber 17.000 junge Osterreicher auf der Warteliste stehen.

Mit der unsozialen Neuregelung bei der Verpflegung wird die Verpflegungsvergutung ersatzlos gestrichen und es entfallt die Verpflichtung der Tragerorganisationen, die Verpflegung der Zivildiener sicherzustellen. Der Zivildiener hat bis jetzt eine Grundvergutung von 2.358,- oS/Monat sowie eine monatliche Verpflegsvergutung von 4.727,- oS in Form von Essensbons erhalten. Mit der Neuregelung wird die Verpflegsvergutung ersatzlos gestrichen, dafur wird die Grundvergutung
auf 3.648,- oS/Monat erhoht. Dieser Betrag ergibt sich aus der bisherigen Grundvergutung von 2.358,- oS und einen Tagessatz von 43,- oS. Damit stehen dem Zivildiener statt bisher 155,- oS/Tag nur mehr 43,- oS/Tag zur Vefugung. 

Von der Kurzung wird der Gedenkdienst an auslandischen Gedenkstatten ebenfalls massiv betroffen sein. Die Streichungen beim Zivildienst reduzieren die Bemessungsgrundlage fur die Forderung der Auslandsdiener in einem solchen Ausmaß, daß die Einsatze nicht mehr finanzierbar sein werden. Zivildienstpflichtige leisten den Auslandsdienst bereits jetzt ohne jeden Verdienst, denn die gewahrten Subventionen decken gerade die notwendigen Reise- und Aufenthaltskosten. Die Einsparungen im Inland wirken sich analog auf die Finanzierung zukunftiger Gedenkdienstleistender
aus. Angesichts der langeren Dienstzeit von 2 Monaten und dem erhohten Aufwand, die ein Dienst im Ausland verursacht, wird damit ein international renommiertes Projekt ausgehungert

Stromsteuer Tabaksteuer Versicherungssteuer Gebührenerhöhungen Wohnbauförderung
Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz Kunstforderung Getränkesteuer-Ersatzpaket 
Tariferhöhungen bei Verkehrsverbunden
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