From: join_o5@gmx.net Subject: FYI - Österreich im ai-Jahresbericht 2001 Date: 2001-05-30 13:15:19
Bericht von amnesty international
Austria before the UN Committee against Torture Allegations of police illtreatment (ai-Index EUR 13/001/2000)
Amtliche Bezeichnung Republik Österreich Staatsoberhaupt Thomas Klestil Regierungschef Wolfgang Schüssel Hauptstadt Wien Bevölkerung 8,2 Millionen Amtssprache Deutsch Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft
Ratifikation/Unterzeichnung von völkerrechtlichen und Menschenrechtsabkommen in 2000 Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten; Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau; Römisches Statut des Internationalen Strafgerichtshofs.
Die österreichische Polizei sah sich erneut mit Vorwürfen über Misshandlungen und den Einsatz exzessiver Gewalt konfrontiert. Personen, die wegen polizeilicher Misshandlungen Anzeige erstatteten oder derartige Vorfälle bezeugten, mussten mit Gegenklagen der Polizei rechnen. Ein Mann wurde von den Ordnungskräften unter umstrittenen Umständen erschossen. Ermittlungen zur Aufklärung der Umstände des Todes von Marcus Omofuma, der im Mai 1999 während seiner Abschiebung ums Leben gekommen war, dauerten Ende des Berichtszeitraums noch an. In den Gefängnissen wurden Berichten zufolge gegen Insassen Zwangsmittel angewandt, die Besorgnis hervorriefen.
Hintergrundinformationen
Nach den Wahlen zum Nationalrat im Oktober 1999 brach die langjährige Koalition aus Sozialdemokratischer Partei und Österreichischer Volkspartei auseinander. Im Februar 2000 wurde eine neue Regierung vereidigt, der Vertreter der Österreichischen Volkspartei und der rechtsgerichteten Freiheitlichen Partei Österreichs angehörten.
Vorwürfe über Misshandlungen durch die Polizei
Nach wie vor sah sich die Polizei mit Vorwürfen konfrontiert, Häftlinge misshandelt und in unverhältnismäßiger Weise Gewalt angewandt zu haben. Am Abend des 17. Januar führten etwa 130 Polizeibeamte in einer Flüchtlingsunterkunft in Traiskirchen in Niederösterreich eine Drogenrazzia durch. Rund 80 Insassen wurden stundenlang in Räumen wie Schlafzimmern oder Küchen festgehalten. Viele von ihnen berichteten, die Polizisten hätten ihnen Plastikhandschellen angelegt und sie anschließend systematisch nach Drogen durchsucht. Einige der Flüchtlinge wurden nach vorliegenden Meldungen vor den Augen anderer Bewohner und anwesender Polizisten im Intimbereich untersucht, zum Teil mit denselben Handschuhen. Die Polizeibeamten sollen die Flüchtlinge darüber hinaus geringschätzig behandelt haben, sich über ihre Schmerzen während der Körperuntersuchung lustig gemacht und sich ihnen gegenüber einer erniedrigenden Sprache bedient haben. Die Polizeirazzia dauerte Berichten zufolge etwa vier Stunden. Während dieser Zeit waren rund 80 Flüchtlinge faktisch ihrer Freiheit beraubt. Verhaftet wurden schließlich nur 15 Personen, bei denen geringe Mengen an Drogen gefunden worden waren. Das Innenministerium gab im Mai bekannt, dass eine Untersuchung zur Aufklärung der Vorfälle in Traiskirchen eingeleitet worden sei. Am 10. Juli begannen vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat St. Pölten die ersten Anhörungen der Flüchtlinge zu der Polizeirazzia im Januar. Bei Jahresende
waren die Ermittlungen noch anhängig.
Anwendung exzessiver Gewalt
Im Zuge einer weiteren Polizeioperation in der Nacht auf den 3. März schienen Beamte der Sondereinsatzgruppe Kriminaldienst gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel verstoßen zu haben. So zerrten zwei vermummte Beamte in Zivilkleidung, die Berichten zufolge nicht als Polizisten identifizierbar waren, mit vorgehaltener Waffe zwei Männer aus einem Fahrzeug und stießen sie zu Boden. Die Männer gehörten nach vorliegenden Meldungen einer linken Protestgruppe an und hatten wenige Stunden zuvor an einer Demonstration gegen die Regierung teilgenommen. Beide wurden später wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt unter Anklage gestellt.
Gegenanzeigen der Polizei
Beschwerdeführer und Zeugen mutmaßlicher polizeilicher Misshandlungen mussten weiterhin mit Gegenanzeigen der Polizei rechnen, beispielsweise mit Klagen wegen Widerstands bei der Festnahme oder wegen Beleidigung von Polizeibeamten. Zwei Polizisten, denen vorgeworfen wurde, im März 1999 an der U-Bahn-Station Schottenring in Wien einen französischen Staatsbürger afrikanischer Herkunft misshandelt und in rassistischer Weise beschimpft zu haben, erstatteten gegen fünf Augenzeugen des Vorfalls Anzeige wegen Verleumdung. Die für Ende August angesetzte Anhörung vor Gericht wurde aus verfahrenstechnischen Gründen verschoben.
Tod bei der Abschiebung
Eine Untersuchung zur Aufklärung der Umstände des Todes von Marcus Omofuma, eines 25 Jahre alten nigerianischen Staatsbürgers, der im Mai 1999 während seiner Abschiebung von Wien nach Nigeria ums Leben gekommen war, konnte trotz nahezu 20-monatiger Ermittlungstätigkeit noch nicht zum Abschluss gebracht werden. Marcus Omofuma war gestorben, nachdem Polizeibeamte ihm einen Mundknebel angelegt und ihn gefesselt hatten. Gegen die drei an seiner Abschiebung beteiligten Polizisten wurden wegen "Quälens eines Gefangenen mit Todesfolge" ermittelt. Mit der Eröffnung ihres Prozesses wurde für Anfang 2001 gerechnet. [nachtr. Einschub: siehe dazu http://www.blackbox.net/c/Partner/Amnesty_International/415952 ]
Gefährliche Zwangsmittel
Im April erhielt amnesty international von Berichten Kenntnis, denen zufolge im Gefängnis Josefstadt in Wien, der größten Strafvollzugsanstalt
Österreichs, gegen Insassen gefährliche Zwangsmittel angewandt worden sind, indem man sie in so genannte Gitterbetten steckte. Es handelt sich dabei um Betten, die rundherum mit einem 1,20 Meter hohen Metallgitter umgeben sind. Einige Häftlinge sollen bis zu 48 Stunden in solchen Käfigen eingesperrt gewesen sein. amnesty international gab ihrer Sorge Ausdruck, dass der Einsatz der Gitterbetten
womöglich grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung gleichkommt, und bat die Behörden um nähere Informationen über die Vorschriften, die ihren Gebrauch regeln.
Schusswaffengebrauch durch die Polizei
Am 19. Mai wurde in Wien ein unbewaffneter Mann, in den österreichischen
Medien als Imre B. bezeichnet, von einem Beamten der Sondereinsatzgruppe
Kriminalpolizei erschossen. Wie sich später herausstellte, hatte der Polizist nicht seinen Dienstrevolver, sondern seine Privatwaffe benutzt.
Der Vorfall ereignete sich, als zwei von der Polizei beschattete Verdächtige
in ihrem Wagen davonfahren wollten, woraufhin sich zwei Beamte der Einsatzgruppe dem Fahrzeug mit vorgehaltener Waffe näherten. Es hieß, einer der Polizisten habe bei dem Versuch, die Tür des Fahrzeugs zu öffnen,
einen Schuss abgefeuert, von dem Imre B. tödlich getroffen wurde. Im Juli wurde die Sondereinsatzgruppe Kriminalpolizei nach vorliegenden
Meldungen aufgelöst.
Gesetzliche Ungleichbehandlung von Schwulen
Im Juli befand ein Gericht in Wien einen jungen Mann für schuldig, im September 1999 eine sexuelle Beziehung zu seinem 16 Jahre alten Freund unterhalten zu haben. Der Angeklagte selbst war zum damaligen Zeitpunkt 19 Jahre alt. Während das Mindestalter für einvernehmliche homosexuelle Handlungen zwischen heterosexuellen Partnern und Lesben bei 14 Jahren liegt, beträgt es für Schwule 18 Jahre. amnesty international begrüßte die Entscheidung des Gerichts, gegen den Angeklagten eine Geldbuße und keine Freiheitsstrafe zu verhängen, gab jedoch zugleich ihrer Sorge Ausdruck, dass anderen Männern weiterhin Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren drohen könnten. (schluss)