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From: Botschaft besorgter BürgerInnen <botschaftbesorgterbuergerInnen@blackbox.net>
Subject: Österreich im ai-Jahresbericht 2001
Date: 2001-06-03 21:01:30
To:/Anarchy/Botschaft_besorgter_BuergerInnen/


Link: http://www.blackbox.net/c/Partner/Amnesty_International/

From: join_o5@gmx.net
Subject: FYI - Österreich im ai-Jahresbericht 2001
Date: 2001-05-30 13:15:19

Bericht von amnesty international

Austria before the UN Committee against Torture
Allegations of police illtreatment
(ai-Index EUR 13/001/2000)

Amtliche Bezeichnung Republik Österreich
Staatsoberhaupt Thomas Klestil
Regierungschef Wolfgang Schüssel
Hauptstadt Wien
Bevölkerung 8,2 Millionen
Amtssprache Deutsch
Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft

Ratifikation/Unterzeichnung von völkerrechtlichen
und Menschenrechtsabkommen in 2000
Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention
über die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten;
Zusatzprotokoll zum UN-Übereinkommen zur Beseitigung
jeder Form von Diskriminierung der Frau; Römisches Statut des
Internationalen Strafgerichtshofs.

Die österreichische Polizei sah sich erneut mit Vorwürfen über
Misshandlungen und den Einsatz exzessiver Gewalt konfrontiert.
Personen, die wegen polizeilicher Misshandlungen Anzeige
erstatteten oder derartige Vorfälle bezeugten, mussten mit
Gegenklagen der Polizei rechnen. Ein Mann wurde von den
Ordnungskräften unter umstrittenen Umständen erschossen.
Ermittlungen zur Aufklärung der Umstände des Todes von
Marcus Omofuma, der im Mai 1999 während seiner Abschiebung
ums Leben gekommen war, dauerten Ende des Berichtszeitraums
noch an. In den Gefängnissen wurden Berichten zufolge gegen
Insassen Zwangsmittel angewandt, die Besorgnis hervorriefen.

Hintergrundinformationen

Nach den Wahlen zum Nationalrat im Oktober 1999 brach die
langjährige Koalition aus Sozialdemokratischer Partei und
Österreichischer Volkspartei auseinander. Im Februar 2000
wurde eine neue Regierung vereidigt, der Vertreter der
Österreichischen Volkspartei und der rechtsgerichteten
Freiheitlichen Partei Österreichs angehörten.

Vorwürfe über Misshandlungen durch die Polizei

Nach wie vor sah sich die Polizei mit Vorwürfen konfrontiert,
Häftlinge misshandelt und in unverhältnismäßiger Weise Gewalt
angewandt zu haben. Am Abend des 17. Januar führten etwa
130 Polizeibeamte in einer Flüchtlingsunterkunft in Traiskirchen
in Niederösterreich eine Drogenrazzia durch. Rund 80 Insassen
wurden stundenlang in Räumen wie Schlafzimmern oder Küchen
festgehalten. Viele von ihnen berichteten, die Polizisten hätten
ihnen Plastikhandschellen angelegt und sie anschließend
systematisch nach Drogen durchsucht. Einige der Flüchtlinge
wurden nach vorliegenden Meldungen vor den Augen anderer
Bewohner und anwesender Polizisten im Intimbereich untersucht,
zum Teil mit denselben Handschuhen. Die Polizeibeamten sollen
die Flüchtlinge darüber hinaus geringschätzig behandelt haben,
sich über ihre Schmerzen während der Körperuntersuchung lustig
gemacht und sich ihnen gegenüber einer erniedrigenden Sprache
bedient haben. Die Polizeirazzia dauerte Berichten zufolge etwa
vier Stunden. Während dieser Zeit waren rund 80 Flüchtlinge faktisch
ihrer Freiheit beraubt. Verhaftet wurden schließlich nur 15 Personen,
bei denen geringe Mengen an Drogen gefunden worden waren.
Das Innenministerium gab im Mai bekannt, dass eine Untersuchung zur
Aufklärung der Vorfälle in Traiskirchen eingeleitet worden sei. Am 10.
Juli
begannen vor dem Unabhängigen Verwaltungssenat St. Pölten die ersten
Anhörungen der Flüchtlinge zu der Polizeirazzia im Januar. Bei Jahresende

waren die Ermittlungen noch anhängig.

Anwendung exzessiver Gewalt

Im Zuge einer weiteren Polizeioperation in der Nacht auf den 3. März
schienen Beamte der Sondereinsatzgruppe Kriminaldienst gegen
den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit der Mittel verstoßen zu haben.
So zerrten zwei vermummte Beamte in Zivilkleidung, die Berichten
zufolge nicht als Polizisten identifizierbar waren, mit vorgehaltener
Waffe zwei Männer aus einem Fahrzeug und stießen sie zu Boden.
Die Männer gehörten nach vorliegenden Meldungen einer linken
Protestgruppe an und hatten wenige Stunden zuvor an einer
Demonstration gegen die Regierung teilgenommen. Beide
wurden später wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt
unter Anklage gestellt.

Gegenanzeigen der Polizei

Beschwerdeführer und Zeugen mutmaßlicher polizeilicher
Misshandlungen mussten weiterhin mit Gegenanzeigen der
Polizei rechnen, beispielsweise mit Klagen wegen
Widerstands bei der Festnahme oder wegen Beleidigung
von Polizeibeamten. Zwei Polizisten, denen vorgeworfen
wurde, im März 1999 an der U-Bahn-Station Schottenring in
Wien einen französischen Staatsbürger afrikanischer Herkunft
misshandelt und in rassistischer Weise beschimpft zu haben,
erstatteten gegen fünf Augenzeugen des Vorfalls Anzeige
wegen Verleumdung. Die für Ende August angesetzte Anhörung
vor Gericht wurde aus verfahrenstechnischen Gründen verschoben.

Tod bei der Abschiebung

Eine Untersuchung zur Aufklärung der Umstände des Todes von
Marcus Omofuma, eines 25 Jahre alten nigerianischen Staatsbürgers,
der im Mai 1999 während seiner Abschiebung von Wien nach Nigeria
ums Leben gekommen war, konnte trotz nahezu 20-monatiger
Ermittlungstätigkeit noch nicht zum Abschluss gebracht
werden. Marcus Omofuma war gestorben, nachdem Polizeibeamte
ihm einen Mundknebel angelegt und ihn gefesselt hatten. Gegen
die drei an seiner Abschiebung beteiligten Polizisten wurden
wegen "Quälens eines Gefangenen mit Todesfolge" ermittelt.
Mit der Eröffnung ihres Prozesses wurde für Anfang 2001
gerechnet.
[nachtr. Einschub: siehe dazu http://www.blackbox.net/c/Partner/Amnesty_International/415952 ]

Gefährliche Zwangsmittel

Im April erhielt amnesty international von Berichten Kenntnis, denen
zufolge im Gefängnis Josefstadt in Wien, der größten Strafvollzugsanstalt

Österreichs, gegen Insassen gefährliche Zwangsmittel angewandt
worden sind, indem man sie in so genannte Gitterbetten steckte.
Es handelt sich dabei um Betten, die rundherum mit einem 1,20 Meter
hohen Metallgitter umgeben sind. Einige Häftlinge sollen bis zu 48
Stunden in solchen Käfigen eingesperrt gewesen sein. amnesty
international gab ihrer Sorge Ausdruck, dass der Einsatz der Gitterbetten

womöglich grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung
gleichkommt, und bat die Behörden um nähere Informationen über die
Vorschriften, die ihren Gebrauch regeln.

Schusswaffengebrauch durch die Polizei

Am 19. Mai wurde in Wien ein unbewaffneter Mann, in den österreichischen

Medien als Imre B. bezeichnet, von einem Beamten der Sondereinsatzgruppe

Kriminalpolizei erschossen. Wie sich später herausstellte, hatte der
Polizist nicht seinen Dienstrevolver, sondern seine Privatwaffe benutzt.

Der Vorfall ereignete sich, als zwei von der Polizei beschattete Verdächtige

in ihrem Wagen davonfahren wollten, woraufhin sich zwei Beamte der
Einsatzgruppe dem Fahrzeug mit vorgehaltener Waffe näherten. Es hieß,
einer der Polizisten habe bei dem Versuch, die Tür des Fahrzeugs zu öffnen,

einen Schuss abgefeuert, von dem Imre B. tödlich getroffen wurde.
Im Juli wurde die Sondereinsatzgruppe Kriminalpolizei nach vorliegenden

Meldungen aufgelöst.

Gesetzliche Ungleichbehandlung von Schwulen

Im Juli befand ein Gericht in Wien einen jungen Mann für schuldig, im
September 1999 eine sexuelle Beziehung zu seinem 16 Jahre alten
Freund unterhalten zu haben. Der Angeklagte selbst war zum damaligen
Zeitpunkt 19 Jahre alt. Während das Mindestalter für einvernehmliche
homosexuelle Handlungen zwischen heterosexuellen Partnern und
Lesben bei 14 Jahren liegt, beträgt es für Schwule 18 Jahre. amnesty
international begrüßte die Entscheidung des Gerichts, gegen den
Angeklagten eine Geldbuße und keine Freiheitsstrafe zu verhängen,
gab jedoch zugleich ihrer Sorge Ausdruck, dass anderen Männern
weiterhin Gefängnisstrafen von bis zu fünf Jahren drohen könnten. (schluss)

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