Brigitte Zarzer 29.05.2001
Skandal um illegalen Datenabgleich in Österreich. Durch einen
Neujahrsgruß geriet ein unbescholtener Ex-Nigerianer ins Visier der
Polizei
Für ein großangelegte Anti-Drogenaktion nahm die österreichische
Polizei einen elektronischen Datenabgleich vor. Eine richterlicher
Genehmigung wurde dafür nicht eingeholt. Durch einen peinlichen Irrtum
geriet ein völlig unbescholtener Geschäftsmann daraufhin ins Visier
der Sicherheitsbehörden. Das hätte ihn beinahe seinen österreichischen
Pass gekostet. Jetzt deckte eine Tageszeitung diesen Fall auf.
Besonders brisant: Journalisten befürchten, dass sie in Zukunft über
solche Pleiten nicht mehr berichten dürfen.
So schnell kann es gehen! Herr A., ein unbescholtener Geschäftsmann,
hat einen flüchtigen Bekannten, der ihm zu Neujahr 1999 alles Gute
wünscht. Im Zuge einer Anti-Drogenaktion der österreichischen Polizei
wird gegen diesen Bekannten ermittelt. Flux gerät auch Herr A., ein
Ex-Nigerianer, ins Visier der Sicherheitsbehörden. Voruntersuchungen
beginnen, Herr A. wird zur Fahndung ausgeschrieben. Die Suchaktion
stellt man zwar nach wenigen Tagen wieder ein, der Eintrag in den
Polizeicomputer Ekis ist aber bis heute ungelöscht. Von alledem ahnt
Herr A. nichts. Als ihm jedoch sein österreichischer Pass abhanden
kommt und er aus unerklärlichen Gründen kein neues Dokument erhält,
fliegt die Sache auf. Herr A. hätte ein Naheverhältnis zur Operation
Spring. Bei dieser Anti-Drogenaktion wäre er in den Verdacht geraten,
mit Rauschgift zu dealen. Der Geschäftsmann traut seinen Ohren nicht
und beantragt jetzt eine Löschung des Ekis-Eintrags.
Ermittlungen über Unbeteiligte
Der Fall wurde vergangenes Wochenende von der österreichischen
Tageszeitung Der Standard aufgedeckt. Dass der Mann in die Fänge der
Sicherheitsbehörden geriet, verdankt er einigen Pannen, die der
Polizei bei der elektronischen Fahndung unterliefen. So gerieten
falsche Namen und alte Daten in die elektronischen Akten. Der
Standard-Journalist wandte sich an österreichische Datenschützer und
erfuhr, dass es sich in diesem Fall um eine Rasterfahndung handle. Der
Grund: Mehrere Datenbanken wären elektronisch verknüpft worden. Nach
den gesetzlichen Bestimmungen hätte Herr A. aber über die Ermittlungen
informiert werden müssen. Die Irrtümer - die Namensverwechslung sowie
die Falschdaten - wären rasch aufgeklärt gewesen. Der Betroffene wurde
aber weder einvernommen noch sonst irgendwie aufgeklärt. Datenschützer
sehen wieder einmal ihre Befürchtungen über die Rasterfahndung
bestätigt. Sie warnen bereits seit langem davor, dass mit dem
elektronischen Datenabgleich über völlig Unbeteiligte Ermittlungen
geführt werden. Außerdem bestünde die Gefahr, dass Uraltdaten
Verwendung fänden.
Die Polizei sieht das allerdings anders. Die umstrittene "Operation
Spring", bei der die Wiener Sicherheitsbehörden nach dem ersten großen
Lauschangriff in Österreich an die hundert Drogendealer verhafteten,
wäre keine "Rasterfahndung" gewesen und unterliege demnach auch nicht
den strengen gesetzlichen Bestimmungen. Dazu schreibt der Standard:
"Offiziell hat es in Österreich noch nie eine Rasterfahndung gegeben.
Doch wie der Standard berichtete, legte die Wiener Polizei 1999 bei
ihrer großen Anti-Drogen-Aktion 'Operation Spring' eine Datenbank an,
in der über sämtliche Verdächtige Informationen aus verschiedenen
Datenbanken zusammengeführt wurde (Melde- und Kfz-Daten,
kriminalpolizeiliche Datenregister). Und das ist ein
'automationsunterstützter Datenabgleich', vulgo Rasterfahndung, wie
Heinz Drobesch namens des Innenministeriums bestätigte."
Der zitierte Herr Drobesch muss es wohl am besten wissen, schließlich
ist er Mitautor des Gesetzesparagrafen zum "automationsunterstütztem
Datenabgleich". Der österreichischen Polizei konnte nach Erscheinen
des Artikels immerhin ein Geständnis abgerungen werden. Es hätte sich
um eine Großaktion gehandelt, bei der sicher Fehler passiert wären,
hieß es aus dem zuständigen Sicherheitsbüro. Die Entschuldigung im
Originalton: "Afrikaner sind schwer zu unterscheiden."
Verbot der Berichterstattung
Im Normalfall hätte sich die mediale Berichterstattung auf das
Aufdecken der Causa beschränkt. Doch seit der umstrittene
österreichische Justizminister mit einem Gesetzesentwurf, der Medien-
und Strafrecht verknüpft, heftige Debatten um die Lage der
Pressefreiheit im Alpenland auslöste, sieht der Normalfall ein wenig
anderes aus. Vorsorglich erkundigte sich der Aufdeckungsjournalist,
Robert Schlesinger, ob er in Hinkunft solche Geschichten überhaupt
noch veröffentlichen könnte. Schließlich wurden ihm diesbezügliche
Akten zugespielt auf die sich sein Bericht stützt.
Zwei befragte Juristen bestätigten seine schlimmsten Vermutungen: Wäre
der "Journalistenparagraf" bereits Gesetz, hätte er sich durch diesen
Artikel mit ziemlicher Sicherheit strafbar gemacht, schließlich wolle
sich niemand "öffentlich Schlampigkeit vorwerfen lassen". Der
Tatbestand der "Verletzung schutzwürdiger Interessen von Dritten"
könnte damit bereits erfüllt sein. Und schnell wäre dann der
österreichische Journalist nach dem Strafgesetzbuch straffällig
geworden. Mit einem derartigen Verbot des journalistischen Aufdeckens
mangelhafter Ermittlungen würde ein Grundpfeiler der Demokratie,
nämlich die Medienfreiheit, nachhaltig angesägt, meinen Kritiker (
Österreichs Journalisten mobilisieren für Wahrung der Pressefreiheit).
Mangelndes Datenschutzbewusstsein bei Behörden
Dass es vieles aufzudecken gibt, gerade im Umgang mit Daten, zeigt
auch eine jüngst in Österreich aufgeflogene Groteske um einen Laptop,
auf dem Geheiminfos inklusive eines Protokolls einer Hausdurchsuchung
zu finden waren. Berichten zufolge hatte ein Beamter eines
Gendarmeriepostens (Anm. d. Red.: Gendarmerie ist die Bezeichnung für
Einheiten der österreichischen Sicherheitsbehörden, die im ländlichen
Bereich operieren) in einem österreichischen Bundesland, ein privates
Notebook auch dienstlich verwendet. Er speicherte vertrauliche Daten
darauf. Als der Laptop plötzlich nicht mehr funktionierte, tauschte er
ihn gegen ein neues Gerät ein. Ein Arzt kaufte sich ein angeblich
neues Notebook und staunte nicht schlecht, als er darauf
Gendarmerie-Daten fand.
So skurrile, gleichzeitig aber auch für das allgemein mangelnde
Datenschutzbewusstsein bezeichnende Vorfälle könnten künftig aus den
österreichischen Medien verschwinden. Wer aber, wenn nicht eine
informierte Öffentlichkeit, soll sich dann noch eine Meinung über Sinn
und Unsinn diverser Überwachungsverordnungen bilden?